Die Wohlfahrtsethik ist ein Paradigma des normativen Individualismus, da sie den “moralischen Wert eines Sachverhaltes über den individuellen Wert des Sachverhaltes für die von ihm Betroffenen” definiert. Da Wohlfahrtsethiken auch das Prinzip der Nutzenaggregation enthalten, können sie allerdings mit einer engeren Form von ethischem Individualismus kollidieren, die hier als “Garantieindividualismus” bezeichnet wird und der zufolge die Interessen der Individuen vorrangig gegenüber gesellschaftlichen Ansprüchen sind. Der Garantieindividualismus schließt für gewöhnlich auch die Forderung nach gewissen nicht oder nur schwer antastbaren individuellen Grundrechten ein. Eine mögliche Auflösung dieses Konfliktes sowie bestimmte Probleme, die sich bei Wohlfahrtsethiken im Zusammenhang ihres Prinzips der Nutzenaggregation einstellen können, werden in dem Beitrag ausführlich diskutiert: Nichtberücksichtigung der Getrenntheit von Personen, Berücksichtigung irrelevanter Gewinne, fehlende Verteilungsgerechtigkeit, fehlende Berücksichtigung historisch entstandener Rechtsverhältnisse etc. Dazu werden verschiedene Aggregationsverfahren und -prinzipien erörtert, es werden Vorteile und Probleme additiver Nutzenaggregationsprinzipien diskutiert und der vom Autor entwickelte normativ-individualistischer Ansatz des “progressiven Normprioritarismus” vorgestellt. Dieser vereint axiologische und deontische Komponenten und versucht, dadurch ermöglicht, die moralischen Probleme jeweils an der passendsten Stelle im Sinne einer realistischen moralischen Optimierung zu lösen – mit intuitiv akzeptableren Vorschlägen als andere Ethiken.
Lumer, C. (2014). Individualismus in der Wohlfahrtsethik. Moralische Probleme der Nutzenaggregation. In Normativer Individualismus in Ethik, Politik und Recht (pp. 31-68). Tuebingen : Mohr Siebeck.
Individualismus in der Wohlfahrtsethik. Moralische Probleme der Nutzenaggregation
LUMER, CHRISTOPH
2014-01-01
Abstract
Die Wohlfahrtsethik ist ein Paradigma des normativen Individualismus, da sie den “moralischen Wert eines Sachverhaltes über den individuellen Wert des Sachverhaltes für die von ihm Betroffenen” definiert. Da Wohlfahrtsethiken auch das Prinzip der Nutzenaggregation enthalten, können sie allerdings mit einer engeren Form von ethischem Individualismus kollidieren, die hier als “Garantieindividualismus” bezeichnet wird und der zufolge die Interessen der Individuen vorrangig gegenüber gesellschaftlichen Ansprüchen sind. Der Garantieindividualismus schließt für gewöhnlich auch die Forderung nach gewissen nicht oder nur schwer antastbaren individuellen Grundrechten ein. Eine mögliche Auflösung dieses Konfliktes sowie bestimmte Probleme, die sich bei Wohlfahrtsethiken im Zusammenhang ihres Prinzips der Nutzenaggregation einstellen können, werden in dem Beitrag ausführlich diskutiert: Nichtberücksichtigung der Getrenntheit von Personen, Berücksichtigung irrelevanter Gewinne, fehlende Verteilungsgerechtigkeit, fehlende Berücksichtigung historisch entstandener Rechtsverhältnisse etc. Dazu werden verschiedene Aggregationsverfahren und -prinzipien erörtert, es werden Vorteile und Probleme additiver Nutzenaggregationsprinzipien diskutiert und der vom Autor entwickelte normativ-individualistischer Ansatz des “progressiven Normprioritarismus” vorgestellt. Dieser vereint axiologische und deontische Komponenten und versucht, dadurch ermöglicht, die moralischen Probleme jeweils an der passendsten Stelle im Sinne einer realistischen moralischen Optimierung zu lösen – mit intuitiv akzeptableren Vorschlägen als andere Ethiken.File | Dimensione | Formato | |
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